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Berichte und Meldungen

Aktuelles zum Coronavirus

UPDATE: Stand 14. April 2022 entfallen die bisher geltenden Schutzmaßnahmen. Es gilt nur noch ein sogenannter Basisschutz. Für den Sportbetrieb fällt somit in Innenräumen die 3G-Regel weg. Alle unsere Mitglieder können wieder uneingeschränkt am Vereinssport teilnehmen.

Aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen (CoronaSchVO) mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 11. Januar 2022 hat der Vorstand der Kölner Rudergesellschaft 1891 e. V. beschlossen:

1. RUDERBETRIEB

Der Ruderbetrieb kann als Sport im Freien unter Beachtung der sogenannten 2G-Regel (geimpft oder genesen) gemäß nachfolgender Auflagen durchgeführt werden:

• der Ruderbetrieb auf dem Rhein findet zu den bekannten Ruderterminen als kontaktfreier Sport statt (Einträge über die jeweiligen Mannschaften im digitalen Fahrtenbuch sind verpflichtend)
• der Ruderbetrieb auf dem Otto-Maigler-See orientiert sich an den Regelungen der Hürther Rudergesellschaft e. V. (vor Ort erfragen bzw. dortige Aushänge beachten)
• die Griffe der Skulls sind vor und nach Benutzung mit dem in der Skullhalle zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu reinigen

2. INDOORSPORT

Der Indoorsport kann unter Beachtung der sogenannten 2G+-Regel (geimpft oder genesen sowie zugleich getestet; negativer Schnelltest, max. 24 Stunden alt, die Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, verfügen) gemäß nachfolgender Auflager durchgeführt werden:

2.1. KRAFTSPORT

• die Ausübung des Kraftsports wird kontaktfrei ausgeführt, der Abstand von mindestens 1,5 m ist dabei einzuhalten, es ist für ausreichende Belüftung zu sorgen
• der Kraftsportraum kann in dem Zeitfenster zwischen 08:00 und 22:00 Uhr, montags bis sonntags, genutzt werden, i. d. R. für 2 Stunden pro Tag je Teilnehmer bzw. Trainingseinheit
jeder Kraftsportraumnutzer muss sich verpflichtend in die ausgehängte Anwesenheitsliste (über dem Pult) gut leserlich mit Namen und Uhrzeit, inkl. Vermerk ob er oder sie geimpft bzw. genesen ist, eintragen
• vor bzw. nach Nutzung sind die Geräte, insbesondere die Gerätegriffe, mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zwingend zu reinigen, Papiertücher sind in den Mülleimern zu entsorgen
• die Liege- bzw. Sitzflächen sind mit selbst mitgebrachten, ausreichend großen Handtüchern während der Nutzung abzudecken

2.2. BASKETBALL

• die Nutzung der Turnhalle ist für nicht kontaktfreie Sportarten (z. B. Basketball) mit bis zu 12 Personen gleichzeitig bei guter und ständiger Durchlüftung gestattet

2.3. RÜCKENGYMNASTIK / WINTERTRAINING

• die Nutzung der Turnhalle ist für kontaktlose Sportarten (z. B. Rückengymnastik) mit bis zu 12 Personen gleichzeitig bei guter und ständiger Durchlüftung gestattet

Die Riegenleiter erstellen für die Rückverfolgung eine Anwesenheitsliste mit Angaben zu Namen, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum der Nutzun. Die Nutzung der Dusch- bzw. Waschräume ist unter Beachtung der Abstandsregeln (1,5 m / jede 2. Dusche bleibt frei / max. 2 Personen gleichzeitig) gestattet; die Nutzung der Sanitäranlagen ist unter Einhaltung der Hygienevorschriften erlaubt.

Die Nachweise über die Immunisierung bzw. den Schnelltest sind während der Nutzung der Sportstätten mitzuführen, damit eine Überprüfung jederzeit möglich ist; eine Überprüfung kann stichprobenhaft durch die Obleute bzw. Riegenleiter oder Mitglieder des Vorstandes erfolgen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor bzw. nach der Sportausübung in den Innenräumen wird dringend empfohlen.

Das Nichteinhalten der o. g. Regeln führt zum sofortigen Verweis vom Vereinsgelände und ggf. im wiederholten Fall des Verstoßes zum Ausschluss aus dem Verein!

Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 8, Abs. 6 Satz 1 ff. CoronaSchVO NRW in der o. g. Fassung. Mit diesen Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten und erreichen, dass kein Sportler und Mitglied einer unnötigen Gefahr ausgesetzt wird. Für Rückfragen steht der Vorstand unter vorstand@krg1891.de zur Verfügung. Sobald sich eine Änderung der Situation ergeben sollte und neu bewertet werden kann, werden wir darüber informieren.

Köln, den 13. Januar 2022
Ulrich Bartelt, Wolfram Pohler (Vorsitzende)

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